Gegen das Gebot der Rechtsgleichheit
Kreishandwerkerschaft protestiert in einem Brief an das Baselbieter Kantonsgericht gegen beschlossene Kautionspflicht.
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LÖRRACH (BZ). Die Kreishandwerkerschaft Lörrach kämpft weiterhin gegen die Kautionspflicht im Kanton Baselland. Sie sieht vor allem das Gebot der Rechtsgleichheit verletzt, wie sie in einem Brief an das Kantonsgericht festhält. Das Schreiben soll Einsprüche von Betrieben unterstützen. Als deutscher Verband könne die Kreishandwerkerschaft selbst keine formelle Beschwerde einlegen.
Wie berichtet, müssen Handwerksbetriebe im Ausbaugewerbe bei Aufträgen im Kanton Baselland für mögliche Bußgeldbescheide eine Kaution von bis zu 20 000 Franken hinterlegen. ...