Geblitzter Feuerwehrmann blitzt am Oberlandesgericht ab
Ein Offenburger Feuerwehrmann wird geblitzt, als er in seinem Auto zu einem Einsatz eilt: Dieser Fall hat hitzige Debatten ausgelöst. Gegen das Bußgeld legte er Einspruch ein. Was kam raus?
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Auf der Fahrt zum Einsatz dürfen ehrenamtliche Wehrleute mit ihrem Privatwagen allenfalls ein bisschen zu schnell fahren – 89 Stundenkilometer innerorts seien „nicht maßvoll“ meint das Gericht. Foto: dpa
Ein Feuerwehrmann darf mit einem Privatauto ohne Signaleinrichtung die zulässige Höchstgeschwindigkeit "nur maßvoll überschreiten", wenn er nach einem Alarm zum Einsatz fährt. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun bekräftigt. Eine Rechtsbeschwerde des Offenburger Feuerwehrmanns Marco Dürr, der auf dem Weg zum Feuerwehrhaus mit Tempo 89 durch die Stadt gefahren war, wurde nicht ...