Gauchachtalbrücke: VGH begründet Urteil ausführlich
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung für die zweite Gauchachtalbrücke im Mai für rechtswidrig erklärt. Nun liegen die vollständigen Urteilsgründe vor.
Darüber hinaus leide die Genehmigung an materiellen Mängeln. Zwar würden keine Schutzgebiete und gesetzlichen Biotope beeinträchtigt, jedoch seien nicht in jeder Hinsicht ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Verstößen gegen das Artenschutzrecht getroffen worden. Aufgrund der unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung leide die Plangenehmigung auch an Abwägungsfehlern. Die mit der Herstellung der benötigten Baustoffe verbundenen Klimaauswirkungen seien aber zu Recht nicht berücksichtigt worden.
Nach alledem sei die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der Plangenehmigung festzustellen gewesen. Deren Aufhebung sei nicht in Betracht gekommen, da in einem ergänzenden Verfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung nachgeholt und auch die weiteren Fehler behoben werden könnten.
Der VGH hatte im Juli 2023 vorerst den Bau des 70-Millionen-Euro-Projekts gestoppt (die BZ berichtete). Der Grund: Das Regierungspräsidium pocht auf ein abgeschlossenes Genehmigungsverfahren von 1991. Zu wenig für den Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Bau und Betrieb der Brücke auch nach den Standards des heutigen Klimaschutzgesetzes überprüft sehen möchte. Der VCD hatte deshalb eine Eilklage eingereicht und dadurch den vorläufigen Baustopp erwirkt. Das Regierungspräsidium hatte angekündigt, auf die vollständigen Urteilsgründe zu warten und anschließend die sich daraus ergebenden Arbeiten anzugehen.
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