Gateway ohne Lärmschutz
Schweizer Bundesamt für Verkehr hält den deutschen Lärmaktionsplan für nicht bindend.
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WEIL AM RHEIN. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr hat die Einwände der Stadt gegen den Bau eines großen Umschlagbahnhofs zusammen mit einem neuen Hafenbecken auf dem Gelände des Rangierbahnhofs auf der Höhe des Stadtteils Otterbach abgewogen. Während etwa Erschütterungsschutz und die Sorgen um ein Baustraßenkonzept für das Gateway berücksichtigt werden, soll in Sachen Lärmschutz nichts unternommen werden. Die Stadt hat nun dagegen Einwand erhoben.
Etwas verwundert war die Stadt zunächst darüber, dass sich nicht das Bundesamt für Verkehr als Träger des Genehmigungsverfahrens bei ihr meldete, sondern die Betreibergesellschaft des Gateways Basel ...