Gaspreis unter Kontrolle
Der BGH entscheidet, dass bei einseitiger Tariferhöhung Versorger ihre Kosten offen legen müssen.
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KARLSRUHE. Gerichte können künftig die Erhöhung von Gaspreisen überprüfen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Für den "Gasrebellen von Heilbronn" ist das aber nur ein Teilerfolg. Seine Klage gegen eine Gaspreiserhöhung von 2004 wurde abgelehnt.
Der pensionierte Richter Klaus von Waldeyer-Hartz hatte gegen die Erhöhung des Heilbronner Gaspreises im Oktober 2004 ...