Gartenhaus kann auf Grünstreifen
Gemeinderat von Dachsberg behandelte mehrere Bausachen.
DACHSBERG (ch). Mehrere Bausachen standen auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend in Dachsberg. Für den Bau eines Gartenhauses mit Vordach in Finsterlingen wurde Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Als Nebengebäude sei das Gartenhaus zwar zulässig, am geplanten Standort sei aber ein Grünstreifen vorgesehen, der nicht bebaut werden ...