Gärtnereibetrieb gesichert
Bebauungsplanänderung in Hauingen sichert Bestand / Abgelehner Wohnhausbau rechtskräftig.
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LÖRRACH/INZLINGEN. Das Urteil ist rechtskräftig, wonach auf dem Gelände einer Gärtnerei am Ortsrand von Hauingen keine Wohnbebauung möglich ist. Das gab Fachbereichsleiter Walther Schwenzer, Stadtplanung und Baurecht, in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Lörrach-Inzlingen im Inzlinger Wasserschloss bekannt. Einstimmig stimmte das Gremium dem Entwurf der Änderungsplanung zu und beauftragte die Verwaltung das frühzeitige Beteiligungsverfahren vorzunehmen.
Anlass für die Planänderung war eine Bauanfrage für die Grundstücke in Lörrach-Hauingen, Hägelbergstraße/Im Leh vom September 2011 zum Neubau von vier Wohngebäuden. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich auf dem ...