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Gärtner war "gleichgültig"

Ein Freispruch, zwei Einstellungen: Keine Strafen für Tod einer Frau auf Gelände der Stadtgärtnerei.  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Mit einem Freispruch und zwei Verfahrenseinstellungen ging vor dem Landgericht Waldshut der Prozess gegen drei Bedienstete der Bad Säckinger Stadtwerke und der Stadtgärtnerei zu Ende, die sich wegen des Todes einer 82-jährigen Frau auf dem Gelände der städtischen Gärtnerei im April 2000 zu verantworten hatten: Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung blieb es für einen 54-Jährigen beim Freispruch aus der ersten Instanz, die Verfahren gegen zwei andere Angeklagten wurden eingestellt.

Am Gründonnerstag des Jahres 2000 war die betagte Bad Säckingerin gegen 18.30 Uhr auf das weitgehend umfriedete Gelände der Städtgärtnerei eingedrungen, war dabei in einen etwa 290 Grad ...

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