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Jundt-Schöttle zieht Klage zurück

Fußgängerzone ist rechtskräftig

Die Ausdehnung der Fußgängerzone auf den Bereich zwischen Marktplatz und Stadttor ist rechtskräftig: Karl-Friedrich Jundt-Schöttle hat seine Klage dagegen zurückgezogen. Nicht weil er glaubt, dass seine Klage unbegründet wäre, wie er im BZ-Gespräch erklärte; doch aus den Haushaltsreden der Fraktionen habe sich ergeben, dass die Mehrheit bei der Fußgängerzone bleiben wolle.  

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Die Erweiterung der Fußgängerzone ist rechtskräftig.   | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Die Erweiterung der Fußgängerzone ist rechtskräftig. Foto: Sylvia-Karina Jahn
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