Funpark-Prozess: Bewährung für Türsteher
Fr, 09. November 2007, 18:03 Uhr
Stadtgespräch
Das Amtsgericht Freiburg hat heute zwei Türsteher der Discothek "Funpark" wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gesprochen und zu Bewährungsstrafen verurteilt. Den beiden Männern wurde vorgeworfen, Gäste in einen Nebenraum gezerrt und verprügelt zu haben.