Fürs Phishing hinter Gitter
Schöffengericht verurteilt 31-jährigen Angeklagten und seine Ex-Verlobte wegen Computerbetrugs.
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SCHOPFHEIM/BAD SÄCKINGEN. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 31 Jahre alten Angeklagten aus dem Wiesental wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 18 Fällen – davon fünf Versuche – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Mit einbezogen wurden zwei frühere Verurteilungen.
Seine 29-jährige mit angeklagte Ex-Verlobte erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Als Bewährungsauflage muss sie 2000 Euro an die Staatskasse bezahlen.Die beiden ...