"Für seine Handlungen muss man die Konsequenzen tragen"
Das Freiburger Landgericht verkürzt in der Berufung die Haftstrafe des Mannes, der 2011 in Bötzingen eine wehrlose Frau sexuell missbrauchte / Keine Bewährung.
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BÖTZINGEN/FREIBURG. Der schwere sexuelle Missbrauch einer jungen, betrunkenen und deshalb wehrlosen Frau in einer Gartenhütte in Bötzingen im Juni 2011 (die BZ berichtete) ist auch in zweiter Instanz vom Landgericht Freiburg am Dienstag mit einer nicht bewährungsfähigen Freiheitsstrafe geahndet worden. Die Richter haben allerdings die von einem Schöffengericht des ...