Für sein Tun nicht verantwortlich
51-jähriger Brandstifter muss in psychiatrische Klinik
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
OFFENBURG (ges). Weil der Betroffene an einer schweren psychischen Störung leidet, stand seine Schuldunfähigkeit von Prozessbeginn an fest, auch wenn ihm fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und schwere Brandstiftung nachgewiesen werden konnten. Das mehrtägige Verfahren mit Sachverständigen und Zeugen diente dazu herauszufinden, ob der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden müsse oder nicht.
Da weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, ordnete die zweite große Strafkammer des Landgerichts gestern eine Zwangseinweisung an. Auf Nachfrage des Betroffenen (er wird bewusst nicht als "Angeklagter" oder "Täter" bezeichnet), wie lange er denn in der Klinik ...