Für klare Verhältnisse
Neues WEG-Gesetz und Verwalterverträge: Anpassungen prüfen.
Monika Hillemacher (dpa)
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Geraten Wohnungseigentümer mit ihrer Hausverwaltung in Streit, geht es meistens um Leistung und Geld. Das neue WEG-Gesetz können Eigentümer nutzen, um die Verträge auf den Prüfstand zu stellen.
Seit Dezember vergangenen Jahres ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) in Kraft. Im Unterschied zum rund 70 Jahre alten Vorgänger gibt das neue Gesetz Immobilienverwaltern mehr Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Geschäfte im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließen. Für die stellt sich die Frage, ob und wie solche Themen im Verwaltervertrag zu ...