Account/Login

"Für eine kleine Firma eine gewaltige Aufgabe"

BZ-INTERVIEW mit Rechtsanwalt Josef Seidler, der die Firma Baustoffrecycling Wyhlen (BRW) vertritt, über Schutt im FFH-Gebiet und unterschiedliche Ansichten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Einblick auf das Betriebsgelände der BRW im Schacht bei Wyhlen   | Foto: Ralf H. Dorweiler
Einblick auf das Betriebsgelände der BRW im Schacht bei Wyhlen Foto: Ralf H. Dorweiler

GRENZACH-WYHLEN. Seit drei Jahren ist der Schutt im FFH-Gebiet im Schacht ein Thema. Die Firma Baustoffrecycling Wyhlen (BRW) und das Landratsamt Lörrach sind sich dabei nicht ganz einig, was alles zu entfernen ist und wie dies genau zu geschehen hat. Ralf H. Dorweiler fragte beim Anwalt der BRW nach, wie die Firma das sieht.

BZ: Herr Seidler, Ihre Kanzlei vertritt die Firma BRW. Das Landratsamt hat im Februar 2010 festgestellt, dass die Firma Material außerhalb des Betriebsgeländes lagerte und dabei das FFH-Gebiet tangiert wurde. Wie konnte es dazu kommen?
Seidler: Unsere Kanzlei vertritt die BRW erst seit Ende 2010. Da war der Vertrag mit dem Landratsamt bereits abgeschlossen. Die BRW hat von der Vorgängerfirma Maschinen und teilweise auch bereits ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel