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Für die Leitstellen ist das Land zuständig

BGH sieht in der Vergabe von Rettungseinsätzen eine hoheitliche Aufgabe – ob auch in den Einsätzen selbst, lässt das Gericht offen.  

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KARLSRUHE (dpa). Die Leitstellen für die Notfallrettung in Baden-Württemberg stehen unter der rechtlichen Regie des Landes – für Fehler bei der Vergabe von Rettungseinsätzen ...

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