Für Briefwahl ist etwas Geduld gefragt
Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt Offenburg für den 23. Februar sind unterwegs zu den Wählerinnen und Wählern. Briefwahl kann beantragt werden, ist aufgrund einzuhaltender Fristen aber erst vom 10. Februar an möglich.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Die Wahlbenachrichtigung kann zudem zur Beantragung der Briefwahlunterlagen verwendet werden. Auch wenn die Beantragung der Briefwahl bereits jetzt erfolgen kann, ist etwas Geduld gefragt, bis die Briefwahlunterlagen dann tatsächlich vorliegen. Der Versand kann noch nicht erfolgen, worauf Hoeltzel-Waldmann hinweist. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, so dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar erst nach der Zulassung durch die Wahlausschüsse und der einzuhaltenden Beschwerdefrist Ende Januar in den Druck gehen können. Aufgrund dieser zeitlichen Vorgaben kann der Service der Briefwahlversendung und des Briefwahlschalters im Bürgerbüro nicht vor dem 10. Februar angeboten werden.
Die Stadtverwaltung Offenburg bittet laut einer Mitteilung um Verständnis bei den Wahlberechtigten für diese zeitlichen Abläufe und empfiehlt: Wer nicht zwingend Briefwahl machen muss, sollte vor Ort ins Wahllokal gehen.
Die Stadt Offenburg hat 42 Urnenwahlbezirke eingerichtet, so dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Die Personen, die sich für die Briefwahl entscheiden, werden gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Möglichkeit der schnellen und einfachen Variante der Beantragung durch das Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung oder die Online-Beantragung zu wählen.
Auf diesem Wege können Verzögerungen in der Zustellung vermieden werden. Diese Antragsvarianten bieten zudem den Vorteil, dass der Abgleich mit den Daten der Wahlberechtigten bereits systemseitig erfolgen kann und somit eine schnellere Antragsbearbeitung durch das Wahlbüro möglich ist.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren