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Fünf Prozent mehr Abschiebungen

Mehr Rückführungen, mehr Ausweisungen und Entlastung für die Behörden – darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Nicht von allen Maßnahmen erwartet die Innenministerin einen großen Effekt.  

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Innenministerin Nancy Faeser (SPD)  | Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa)
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa)
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Zahl der Abschiebungen pro Jahr um fünf Prozent erhöhen. Das geht aus dem 71-seitigen Gesetzentwurf für ein Rückführungsverbesserungsgesetz hervor, den Faeser am Mittwoch veröffentlichte. Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf die Landtagswahlen in Hessen und Bayern, bei denen die AfD am Wochenende stark zulegte und die SPD deutlich verlor. Vielmehr hatte die Innenministerin bereits im August einen "Diskussionsentwurf" zu diesem Thema vorgelegt.

In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils rund 12.000 Personen aus Deutschland abgeschoben. Ausreisepflichtig waren Ende Juni aber rund 280.000 Ausländer, etwa die Hälfte sind abgelehnte Asylbewerber. Rund 80 Prozent der Ausreisepflichtigen haben allerdings eine Duldung, weil die Abschiebung aus rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich ist. Faeser schlägt nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, von denen sie aber selbst wohl keinen großen Effekt erwartet. Laut ihrem Gesetzentwurf soll die Zahl der Abschiebungen damit lediglich um 600 pro Jahr gesteigert werden, das heißt um fünf Prozent gegenüber den beiden Vorjahren.

Da viele Abschiebungen an einer unklaren Identität der Ausreisepflichtigen scheitern, will Faeser nun auch Wohnraumdurchsuchungen zulassen, die nur der Identitätsfeststellung dienen. So soll etwa ein versteckter Reisepass gefunden werden. Wenn der Ausreisepflichtige selbst gesucht wird, sollen neben seinem Zimmer auch andere Räume der Unterkunft durchsucht werden dürfen.

Abschiebungen sollen künftig in der Regel ohne vorherige Ankündigung möglich sein. Bisher musste ab einer Duldungszeit von einem Jahr die Abschiebung einen Monat vorab angekündigt werden. Künftig soll das nur noch für Familien mit Kindern gelten. Zur Vorbereitung einer Abschiebung soll jeder Ausreisepflichtige künftig 28 Tage (statt zehn Tage) in Gewahrsam genommen werden können. Eine Fluchtgefahr wie bei der Abschiebehaft ist hier nicht erforderlich für die Begründung der Maßnahme.

Hauptstreitpunkt im August war die erleichterte Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen (Clans) ohne gerichtliche Verurteilung. Manche Medien schürten die Angst, dass nun Ausländer wegen bloßer Verwandtschaft oder gar wegen ihres Nachnamens Deutschland verlassen müssen. Dies hat das Ministerium schon damals als Missverständnis bezeichnet. Jetzt steht ausdrücklich in der Begründung des Gesetzentwurfs, dass Verwandtschaft und Namensgleichheit nicht genügen. Eine Ausweisung bedeutet zunächst nur den Verlust des Aufenthaltsrechts. Die faktische Abschiebung wäre dann der nächste Schritt und die ist bei den Mitgliedern der als Clan bezeichneten Gruppen oft besonders schwierig. Wenn sie nicht ohnehin längst Deutsche sind, sind sie oft staatenlos oder die mutmaßlichen Herkunftsstaaten wollen mit den Personen nichts zu tun haben.

Effizient sind im Gesetzentwurf Maßnahmen, die die überlasteten Ausländerbehörden entlasten sollen. So soll die Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber künftig sechs Monate (statt drei Monate) gelten. Dies allein spart bundesweit 170.000 Behördenbesuche pro Jahr, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Geschützten soll von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Das vermeide weitere 8000 Termine auf den Ausländerämtern.

Ressort: Deutschland

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 13. Oktober 2023: PDF-Version herunterladen

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