Fünf Jahre Haft für Messerstiche
Schwurgericht kann keinen Tötungsvorsatz belegen und verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, ein Freispruch .
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STEINEN/FREIBURG. Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren hat das Schwurgericht Freiburg gestern die Messerstiche eines 28-Jährigen aus Rheinfelden in der Nacht zum 20. Juni 2010 in einer Diskothek in Steinen geahndet. Damals waren drei Männer von dem Angeklagten mit Messerstichen verletzt worden, zwei hätten ihre schweren Verletzungen ohne sofortige Operation nicht überlebt. Der mitangeklagte Cousin wurde mangels Beweisen von einer versuchten Körperverletzung freigesprochen und erhält für die Untersuchungshaft eine Haftentschädigung.
Widersprüchliche Aussagen der Zeugen haben den acht Tage währenden Prozess bis in die Urteilsbegründung hinein geprägt. Eva Kleine-Cosack, seit Anfang 2011 Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, wies zu Beginn ihrer einstündigen Urteilsbegründung ...