Mietrecht

Fünf hartnäckige Irrtümer von Mietern und Vermietern

BZ-Plus Rund um den Mietvertrag geistern teils kuriose Fehlvorstellungen in den Köpfen herum. Einige Aussagen, die zu Rechten von Mietern und Vermietern kursieren, sind vor Gericht nicht haltbar. Fünf Beispiele.  

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Der Vermieter hat kein ein Recht auf e...es Wohnungsschlüssels der Mietwohnung.  | Foto: belamy/fotolia.com
Der Vermieter hat kein ein Recht auf ein Exemplar des Wohnungsschlüssels der Mietwohnung. Foto: belamy/fotolia.com

Ob Mieter oder Vermieter: Rund um den Mietvertrag geistern immer wieder teils kuriose Fehlvorstellungen in den Köpfen herum. Die fünf hartnäckigsten Irrtümer haben wir hier zusammengestellt und aufgeklärt.

Nachmieter: Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche Mieter glauben, sie hätten ein Recht darauf früher auszuziehen, wenn sie drei geeignete Nachmieter stellen. Ausziehen können sie natürlich ...

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