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Führerschein und Fahrzeug weg

Gericht verurteilt Autofahrer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Körperverletzung und Fahrerflucht.  

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Der Führerschein wird eingezogen, das Auto wird eingezogen, dazu kommt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Freiburg gegen einen bislang nicht vorbestraften Autofahrer, der am 2. Mai 2005 auf dem unbefestigten Parkplatz eines Kleingartengeländes einen Fußgänger angefahren und sich dann aus dem Staub gemacht hatte.

In der Sprache der Juristen hat sich der 42-jährige Autofahrer nach Überzeugung des Gerichts mit seinem Fahrstil eines "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, einer vorsätzlichen Körperverletzung und des ...

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