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Früher Ruhestand mindert die Rente

  • Siegfried Löffler

  • Di, 01. Juni 2004
    Wirtschaft

     

Bundessozialgericht: Abschläge bei der Frühverrentung sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

KASSEL. Wer wegen Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres die Gewährung der gesetzlichen Altersrente beantragt, muss Kürzungen hinnehmen. Derartige Abschläge sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat der Fünfte ...

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