Freispruch für Wulff
Richter sehen keinen Beweis für Bestechlichkeit des früheren Bundespräsidenten.
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HANNOVER (dpa). Das Landgericht Hannover hat den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Staatsoberhaupt entschieden die Richter, für den Vorwurf der Vorteilsnahme im Amt gebe es keinerlei Belege.
"Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten", betonte Richter Frank Rosenow. Wulff hat nun Anspruch auf finanzielle Entschädigung ...