Freispruch für Lahrer Messerstecher – Tränen und Tumulte im Gerichtssaal
Mit einem Freispruch hat der Prozess um den tödlichen Messerstich im Oktober 2008 in Lahr geendet – und das, obwohl der Richter den Tatbestand des Totschlags erfüllt sah. Bereits bei den Plädoyes hatte es Tumulte im Gerichtssaal gegeben.
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OFFENBURG/LAHR. Die erste Schwurgerichtskammer des Offenburger Landgerichts berief sich auf den äußerst selten angewandten Paragrafen 33 des Strafgesetzbuches: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." Insofern sei der Tatbestand des Totschlags erfüllt, jedoch nicht ...