Freispruch auch in zweiter Instanz

40-Jähriger musste sich vor dem Landgericht dem Vorwurf der Vergewaltigung stellen / Wille der Frau war nicht erkennbar.  

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TODTMOOS/WALDSHUT (sts). Was sich bereits am letzten Verhandlungstag abzeichnete, hat sich nun bewahrheitet: Der 40-jährige Geschäftsmann aus dem Wiesental, der sich vor dem Landgericht Waldshut wegen Vergewaltigung zu verantworten hatte, bleibt freigesprochen. Die erste Kleine Strafkammer des Landgerichts verwarf mit ihrer Entscheidung gestern die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein auch in erster Instanz freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen (wir berichteten).

Dem 40-Jährigen war zur Last gelegt worden, sich im Sommer 2000 zweimal an einer jungen Frau aus einer Schwarzwaldgemeinde bei der Heimfahrt von einem privaten Fest in der Nähe von Maulburg sexuell vergangen zu ...

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