Wohnungsmarkt

Freiburger Makler muss wegen "Reservierungsgebühr" Bußgeld zahlen

BZ-Plus Ein Immobilienmakler ist vom Amt für öffentliche Ordnung mit einem Bußgeld in Höhe von 800 Euro belegt worden, weil er von einem Wohnungsinteressenten 395 Euro "Reservierungsgebühren" wollte.  

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395 Euro „Reservierungsgebühr&#8...für Öffentliche Ordnung schritten ein.  | Foto: dpa
395 Euro „Reservierungsgebühr“ verlangete der Makler. Der Mieterverein und das Amt für Öffentliche Ordnung schritten ein. Foto: dpa
Das Geld hätte dem Maklerunternehmen nach acht Tagen gehören sollen, auch wenn der Interessent die Wohnung nicht bekommen hätte, sagt der Wohnungsinteressent – stimmt doch gar nicht, sagt dagegen der Makler.
Das erste derartige Bußgeld im Land
Publik gemacht hat den Fall ...

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Schlagworte: Manfred Wolf, Martina Schickle

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