Bundessozialgericht

Freiburger Jobcenter muss einer Arbeitslosen den Parkplatz bezahlen

BZ-Abo Das Jobcenter verweigerte einer alleinerziehenden Mutter aus Freiburg-Haslach den Garagenzuschlag. Die Frau klagte vor dem Bundessozialgericht – mit Erfolg. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung.  

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Ein Parkplatz kann teuer sein.  | Foto: 1stphoto  (stock.adobe.com)
Ein Parkplatz kann teuer sein. Foto: 1stphoto  (stock.adobe.com)
Das Jobcenter muss bei Hartz-IV-Beziehern grundsätzlich auch die Kosten eines zur Wohnung gehörenden Stellplatzes übernehmen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Fall aus Freiburg.
Es ging um eine alleinerziehende Mutter, die mit ihren Kindern (heute drei ...

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