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Freispruch

Freiburger Gericht kann 52-Jährigem keinen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nachweisen

BZ-Plus Im Zweifel für den Angeklagten: Vor dem Freiburger Amtsgericht musste sich ein 52-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Genügend Beweise gab es nicht.  

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Für manchen Teilnehmer haben die Kundg...Politik mitunter ein langes Nachspiel.  | Foto: Michael Bamberger
Für manchen Teilnehmer haben die Kundgebungen gegen die Corona-Politik mitunter ein langes Nachspiel. Foto: Michael Bamberger
Im Strafbefehl warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, er habe am 26. März 2022 während eines nicht genehmigten Demonstrationszuges durch die Freiburger Innenstadt als Versammlungsleiter fungiert. Der ermittelnde Kripobeamte erklärte vor Gericht, dass er damals nicht ...

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