Ein 50-jähriger Frauenarzt wurde beschuldigt, sein Behandlungsverhältnis zum sexuellen Missbrauch ausgenutzt zu haben. Es stand Aussage gegen Aussage, dem Richter fehlten objektive Beweise.
Richter Nils Klein fehlten zur Verurteilung des Angeklagten zum einen "objektive Beweismittel", zum anderen seien die Aussagen des Opfers, einer 23-jährigen Studentin, "sehr dünn" gewesen. Auch "falsche Erinnerungen" konnte er nicht ausschließen, obwohl er davon überzeugt war, dass sie nicht gelogen hat.
Der Angeklagte spricht ...