Fragebogen im Panzerschrank
Der Bundestagspräsident weiß, wie viel die Abgeordneten nebenbei kassieren, darf es aber nicht öffentlich sagen.
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BERLIN. Mit den umstrittenen Geldzahlungen des Stromkonzerns RWE an den zurückgetretenen CDU-Generalsekretärs Laurenz Meyer muss Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sich von Amts wegen nicht befassen. Sie lagen vor dessen Abgeordnetentätigkeit. Sonst hätte er sie dem Parlamentspräsidenten anzeigen müssen. Gut bezahlte Nebenjobs sind bei vielen Abgeordneten begehrt.
Für Minister oder gar den Bundeskanzler ist die Sache klar. Für sie sind Nebentätigkeiten strikt verboten. Paragraf 5 des Bundesministergesetzes lässt keine Auslegungen zu. "Die Mitglieder der Bundesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen während ihrer ...