Der Streit um die Berechnung von Zinsen bei Prämiensparverträgen schwelt seit Jahren. Auch in Südbaden gibt es etliche Fälle. Jetzt hat die Finanzaufsicht Bafin eine wichtige Entscheidung getroffen.
Am Montag veröffentlichte die Behörde eine sogenannte Allgemeinverfügung, wonach Banken und Sparkassen von sich aus alle Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen machen müssen. Niels Nauhauser, der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, begrüßt die Bafin-Entscheidung.
Zuvor hatten die Finanzaufseher vergeblich mit den Kreditinstituten ...