Falscher Notruf beschäftigt das Neustädter Amtsgericht
Wer grundlos einen Notruf absetzt, kann sich strafbar machen. Vorm Amtsgericht in Neustadt wird genau so ein Fall verhandelt – das Verfahren jedoch eingestellt.
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Die Anklage gegen den jungen Mann klingt reichlich sperrig: "Missbrauch von Notrufen, Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln sowie Vortäuschen einer Straftat". In der Verhandlung vor dem Neustädter Amtsgericht wird es dann konkret: Der damals 20-Jährige soll in einer ...