Fall Morad geht in Berufung
Rechtsbeistand und Freundeskreis Asyl gehen mit dem Freiburger Urteil ins Gericht.
Ingrid Böhm-Jacob
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RHEINFELDEN. "Das kann man sich nicht bieten lassen", kommentiert der Tübinger Rechtsanwalt von Sari Morad das Urteil des Verwaltungsgerichts. Er wird nach Ablehnung des Asylrechts in Berufung beim Bundesverwaltungsgerichtshof gehen und unter Umständen auch Verfassungsbeschwerde einlegen.
Empörung hat die Entscheidung der Freiburger Richterin auch beim Freundeskreis Asyl ausgelöst. Dort hatte ...