Fahrverbot gilt nur in Deutschland
Wegen Trunkenheitsfahrt in der Schweiz Strafen in beiden Ländern / Im Nachbarland darf der Angeklagte wieder fahren.
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BAD SÄCKINGEN (sts). Doppelt bestraft, aber doch zufrieden: Dies dürfte wohl für einen 46-Jährigen gelten, der vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 79 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt wurde. Allerdings wurde das Fahrverbot auf die Bundesrepublik beschränkt, und genau darauf kam es dem Angeklagten wohl an.
Der Mann war vor einem Jahr auf A 3 in der Schweiz mit 1,34 Promille im Blut unterwegs gewesen, als er in eine Routinekontrolle der Schweizer Polizei geriet. Und die Schweizer Justiz handelte prompt: Bereits im August 2001 wurde er in Laufenburg /Schweiz ...