Verbraucherschutz-Urteil

Facebook muss Kunden wählen lassen, wie viel Datenauswertung sie erlauben

BZ-Plus Facebook muss seine Nutzer bald um Erlaubnis fragen, wenn es deren Surfverhalten im Internet umfassend auswerten will. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Eilverfahren.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
An Facebook führen nur wenige Wege vor...s ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge.  | Foto: Uli Deck (dpa)
An Facebook führen nur wenige Wege vorbei – das ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge. Foto: Uli Deck (dpa)
Facebook muss seine Nutzer bald um Erlaubnis fragen, wenn es deren Surfverhalten im Internet umfassend auswerten will. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Eilverfahren. Facebook habe bisher seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das ist ein Sieg für das Bundeskartellamt, das ein Verfahren gegen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Peter Meier-Beck, Richter Meier-Beck

Weitere Artikel