"Ex" wurde handgreiflich
Verschmähter 45-Jähriger verletzt ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Partner: Geldstrafe.
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ST. BLASIEN. Freispruch beantragte ein 45-jähriger Arbeitsloser, der sich wegen Körperverletzung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht St. Blasien zu verantworten hatte, denn es sei "alles nicht so wild" gewesen. Ganz anders sah dies Richterin Ulrike Holler-Welz und verurteilte den Mann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Ende Januar hatte die Lebensgefährtin und Mutter seiner beiden Kinder dem Angeklagten den Stuhl vor die Tür gesetzt, eine Entscheidung, die er bis heute nicht akzeptiert hat. Am Morgen des Fasnetdienstags ...