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Grundrechte

EU-Gutachter: Auch Straftäter bleiben von Genfer Konvention geschützt

Der Schutzanspruch durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Grundrechte der EU werden nicht beeinträchtigt, wenn Straftätern das Asylrecht entzogen wird.  

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Auch Straftäter bleiben von der Flüchtlingskonvention geschützt.  | Foto: dpa
Auch Straftäter bleiben von der Flüchtlingskonvention geschützt. Foto: dpa
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug des Asylrechts beeinträchtige nicht den Anspruch auf ...

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