Account/Login

Es liegt etwas in der Luft

BZ-SERIE: Ist das Grillen auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich erlaubt?.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Saftig muss es sein, das Steak. Damit es so richtig zischt, wenn's auf dem Grill landet. Jetzt noch den Nudelsalat auf den Tisch und die spontane Grillparty auf Balkonien ist perfekt. Wäre da nicht der Nachbar aus dem Appartement rechts oben, den das Grilldüftchen im Sommer so gar nicht erfreut. Beschweren will er sich jetzt bei der Hausverwaltung. Mit welcher Konsequenz? Kann in so einem Fall ein Grillverbot drohen oder steht am Ende gar schon eines im Mietvertrag?

Unter Umständen ist genau das der Fall: Erst kürzlich entschied das Landgericht Essen, dass das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses durch eine Regelung im ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel