Es liegt etwas in der Luft
BZ-SERIE: Ist das Grillen auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich erlaubt?.
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Saftig muss es sein, das Steak. Damit es so richtig zischt, wenn's auf dem Grill landet. Jetzt noch den Nudelsalat auf den Tisch und die spontane Grillparty auf Balkonien ist perfekt. Wäre da nicht der Nachbar aus dem Appartement rechts oben, den das Grilldüftchen im Sommer so gar nicht erfreut. Beschweren will er sich jetzt bei der Hausverwaltung. Mit welcher Konsequenz? Kann in so einem Fall ein Grillverbot drohen oder steht am Ende gar schon eines im Mietvertrag?
Unter Umständen ist genau das der Fall: Erst kürzlich entschied das Landgericht Essen, dass das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses durch eine Regelung im ...