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Es geht um politischen Druck

MANNHEIM. Trotz der Enttäuschung auf der Klägerseite haben alle Streitparteien dieses Urteil erwartet: Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stellen keine soziale Härte dar und sind deswegen rechtmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim folgte in seiner Entscheidung weitgehend den Argumenten, mit denen schon die Freiburger Verwaltungsrichter in erster Instanz die Klagen gegen Studiengebühren abgewiesen hatten.  

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MANNHEIM. Trotz der Enttäuschung auf der Klägerseite haben alle Streitparteien dieses Urteil erwartet: Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stellen keine soziale Härte dar und sind deswegen rechtmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim folgte in seiner Entscheidung weitgehend den Argumenten, mit denen schon die Freiburger Verwaltungsrichter in erster Instanz die Klagen gegen Studiengebühren abgewiesen hatten.

Es sind nicht die zahlreichen, jüngst stark ausgeweiteten Ausnahmen in der Zahlungspflicht der Studiengebühr, die die Richter des VGH überzeugt haben. In ihrer gestrigen ...

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