Es geht um politischen Druck
MANNHEIM. Trotz der Enttäuschung auf der Klägerseite haben alle Streitparteien dieses Urteil erwartet: Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stellen keine soziale Härte dar und sind deswegen rechtmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim folgte in seiner Entscheidung weitgehend den Argumenten, mit denen schon die Freiburger Verwaltungsrichter in erster Instanz die Klagen gegen Studiengebühren abgewiesen hatten.
Mo, 16. Feb 2009, 22:34 Uhr
Südwest
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
MANNHEIM. Trotz der Enttäuschung auf der Klägerseite haben alle Streitparteien dieses Urteil erwartet: Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stellen keine soziale Härte dar und sind deswegen rechtmäßig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim folgte in seiner Entscheidung weitgehend den Argumenten, mit denen schon die Freiburger Verwaltungsrichter in erster Instanz die Klagen gegen Studiengebühren abgewiesen hatten.
Es sind nicht die zahlreichen, jüngst stark ausgeweiteten Ausnahmen in der Zahlungspflicht der Studiengebühr, die die Richter des VGH überzeugt haben. In ihrer gestrigen ...