Es fehlt oft am Wissen und an der Sensibilisierung für den Artenschutz
KURZ GEFRAGT: Auch private Bauherren sind verpflichtet, darauf zu achten, dass der Lebensraum geschützter Tierarten nicht zerstört wird.
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WEIL AM RHEIN. Bauvorhaben geraten immer wieder in Konflikt mit dem Artenschutz. Mit Peter Sepp von der Grünplanungsabteilung der Stadt hat sich Ulrich Senf über die Pflichten der Bauherren unterhalten.
BZ: Der Artenschutz ist stets Thema bei öffentlichen Bauvorhaben. Gilt er auch für private Bauherren?Sepp: Eindeutig ja. Natürlich nur, wenn in die Lebensräume von ...