Es bleibt bei drei Jahren Haft
Freiburger Landgericht verwirft die Revision des Brandstifters vom Seidenweberhof.
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RHEINFELDEN/FREIBURG. Das Urteil in der Revisionsverhandlung wegen dreifacher Brandlegung in der Tiefgarage der Wohnanlage Seidenweberhof in Rheinfelden ist gefallen. Die vom Amtsgericht Lörrach im Mai verhängte dreijährige Haftstrafe gegen einen 25-jährigen Sanitäter bleibt aufrechterhalten, wie der Richter am Landgericht Freiburg am gestrigen Mittwoch verkündete.
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, in den Nächten zum 14., 22. und 28. Januar dieses Jahres Brände in der Tiefgarage der Wohnanlage gelegt zu haben. Der Verteidiger des Angeklagten hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach Berufung eingelegt. Somit wurde der Fall im ...