Erst gelbe Karten, dann Knöllchen
Gehwegparken in der Innenstadt wird vom 1. März an geahndet / Neuregelung auch im Bereich ums Klinikum.
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LAHR. Autos dürfen künftig nicht mehr auf Gehwegen in der Innenstadt abgestellt werden (die BZ hat berichtet). Vom 1. März an gibt es dafür Knöllchen. Außerhalb des Zentrums wird Gehwegparken weiterhin nicht geahndet, wenn mindestens 1,20 Meter Restbreite verbleiben. Am Montag hat die Stadt in einem Pressegespräch die Hintergründe erläutert.
Bislang galt in Lahr: Wenn mindestens 1,20 Meter Restbreite auf dem Bürgersteig verbleiben, erhält der Gehwegparker keine Verwarnung. Die Stadt spricht von einem Kompromiss zwischen den Belangen der Fußgänger und dem teilweise hohen Parkdruck. Die Straßenverkehrsordnung ...