Erst Einigung, dann Widerruf
Fall einer gekündigten Prokuristin vor dem Arbeitsgericht.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
WALDSHUT-TIENGEN (mhe). Die Waldshuter Baugenossenschaft Familienheim beschäftigt weiter das Arbeitsgericht. Die im Juli nach der Prüfung der Genossenschaftsgeschäfte durch den Landesverband vom Aufsichtsrat fristlos gekündigte kaufmännische Angestellte im Rang einer Prokuristin besteht auf Weiterbeschäftigung. Eine im September vor dem Arbeitsgericht erzielte gütliche Einigung, die fristlose Kündigung in eine fristgerechte zum 31. August umzuwandeln, hat sie widerrufen.
So hatte sich die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Lörrach unter Vorsitz von Richter Werner Keller am Montag erneut mit dem Fall der vom ...