Ersatz für Ernteausfälle

Vermarktungsgrenze für den badischen Wein wird in diesem Jahr um zehn Hektoliter angehoben.  

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FREIBURG. Die höchstzulässige Weinvermarktungsgrenze wird im Anbaugebiet Baden in diesem Jahr ausnahmsweise von 90 auf 100 Hektoliter pro Hektar angehoben. Grund für die Entscheidung des Badischen Weinbauverbandes und des Landwirtschaftsministeriums sind die enormen Ernteausfälle durch das Hagelunwetter Anfang Juli im nördlichen Markgräflerland und im Bodenseegebiet.

Insgesamt werden die Winzer in den vom Unwetter betroffenen Bereichen gegenüber einem Durchschnittsjahr rund zehn Millionen Liter Wein weniger ...

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