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Erklär’s mir

Wie darf man in diesem Jahr Fasnacht feiern?

Seit fast einem Jahr erleben wir, wie sehr die Corona-Pandemie unser Leben verändert. Das gilt für die Schule ebenso wie für fast alle anderen Arbeits- und Lebensbereiche.  

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Die Figuren am Narrenbrunnen in Bad Säckingen tragen Mund- und Nasenschutz.  | Foto: Stefan Mertlik
Die Figuren am Narrenbrunnen in Bad Säckingen tragen Mund- und Nasenschutz. Foto: Stefan Mertlik
Und es gilt nun leider auch für die Fasnacht, die am kommenden Donnerstag – dem Schmutzige Dunschdig – ihren ersten großen Höhepunkt hätte. Doch in diesem Jahr wird es keine Umzüge geben und auch kein närrisches Treiben, weder auf den Straßen noch in Wirtschaften oder Hallen. Denn solche Feste würden gegen die Abstandsregeln verstoßen und sind deshalb verboten. Die Menschen dürfen nicht in Gruppen herumziehen oder feiern. Aber närrisch verkleiden dürfen wir uns – die Kinder ebenso wie die Erwachsenen. Du kannst also in das Häs einer Hexe oder einer anderen Fasnachtsfigur schlüpfen. Du darfst dich auch verrückt schminken und du darfst daheim oder im Garten oder auf dem Gehweg herumhopsen und Fasnachtslieder singen, wie es dir gefällt. Auch mit deinen Geschwistern oder Eltern oder alleine. Du darfst ganz ausgelassen feiern – nur nicht mit mehreren Menschen aus anderen Haushalten zusammen. Ob da wirklich närrische Stimmung aufkommen mag? Niemand weiß, wie es wird. Denn so etwas gab bisher noch nie.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 06. Februar 2021: PDF-Version herunterladen

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