Erholung ist und bleibt gebührenfrei
Bei kommerziellen Veranstaltungen werden Abgaben für die Nutzung der Waldwege erhoben / Moderate Gebühren im Kreis.
LÖRRACH. Will der Staat auf Kosten jener, die in den heimischen Wäldern Erholung suchen, seine leeren Kassen füllen? Seit kürzlich bei einem Volksmarsch bei Karlsruhe die Genehmigungsbehörde versuchte, abzukassieren, geistern solche Befürchtungen durch die Medien. Sie sind aber unbegründet. Lediglich Veranstalter kommerzieller Großanlässe müssen fürchten, etwas stärker als bisher zur Kasse gebeten zu werden.
"Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten", heißt es im Paragrafen 37 des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes. "An diesem öffentlichen Betretungsrecht rüttelt niemand", stellt Werner Erb, Leiter des Referates Forstpolitik ...