Erben beim Riester-Sparen ist kompliziert

In der Regel müssen Hinterbliebene die staatlichen Zulagen zurückzahlen – es sei denn, sie nutzen das Erbe für die eigene Altersvorsorge.  

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Die Riester-Rente kann ganz schön Kopfzerbrechen machen.  | Foto: dpa
Die Riester-Rente kann ganz schön Kopfzerbrechen machen. Foto: dpa

Stirbt ein Riester-Sparer, können nahe Angehörige nur unter bestimmten Voraussetzungen das angesparte Vermögen erben und die staatliche Förderung behalten. Es empfiehlt sich, bereits beim Vertragsabschluss auf einige Punkte zu achten.

Nach dem Tod eines Angehörigen sind Hinterbliebene meist erst einmal mit anderen Fragen als der Altersvorsorge beschäftigt. Doch irgendwann geht es auch darum. Ehepartner oder nahe Verwandte eines verstorbenen Riester-Sparers müssen etwa klären, ob sie das angesparte Kapital bekommen und was mit der staatlichen Förderung passiert – die bei einigen Verträgen den Großteil des Vorsorgevermögens ausmacht.
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