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. Betrug ist keine Kleinigkeit, vor allem, wenn einer Wiederholungstäter ist. Als solcher musste in einer Verhandlung am Dienstag im Amtsgericht der 52-jährige Angeklagte gelten. Er habe sich, so die Anklage, im Oktober 2019 bereit erklärt, eine rechtliche Betreuung für die demente Ehefrau des späteren Geschädigten zu ...