VOR GERICHT: Zwei Monate ohne Bewährung für einen Angeklagten, der nicht zum ersten Mal wegen Betrug vor dem Richter stand.
. Betrug ist keine Kleinigkeit, vor allem, wenn einer Wiederholungstäter ist. Als solcher musste in einer Verhandlung am Dienstag im Amtsgericht der 52-jährige Angeklagte gelten. Er habe sich, so die Anklage, im Oktober 2019 bereit erklärt, eine rechtliche Betreuung für die demente Ehefrau des späteren Geschädigten zu ...