Ende eines deutschen Sonderweges
Immer wieder haben sich Bundesregierungen gegen ein Tabakwerbeverbot gestemmt – wahrscheinlich vergeblich.
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FREIBURG. Die Bundesregierung steht vor einer Schlappe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ihre Klage gegen ein Tabakwerbeverbot scheint keine Aussicht auf Erfolg zu haben. Dies erklärte gestern jedenfalls der EuGH-Generalanwalt Philippe Léger in seinem Schlussantrag.
Deutschland wehrt sich gegen eine Richtlinie des EU-Ministerrats aus dem Jahr 2001. Darin hatte die EU ein Verbot von Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, im Rundfunk und im Internet angeordnet. Außerdem wurde Tabakfirmen das Sponsoring ...