Einspruch hatte teilweise Erfolg

Unfall bei Straßenglätte mit 2,46 Promille Blutalkohol  

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ST. BLASIEN. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr war ein 45-jähriger im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Der Führerschein wurde eingezogen, die Sperrfrist für die Wiedererteilung auf elf Monate festgesetzt. Der Einspruch des Mannes gegen den Strafbefehl, über den vor dem Amtsgericht St. Blasien verhandelt wurde, hatte teilweise Erfolg. Richter Stefan Götz "ermäßigte” die Geldstrafe auf 45 Tagessätze zu je 30 Euro und die Sperrfrist auf zehn Monate.

Es war kurz vor Weihnachten. Der 45-Jährige hatte eine Wirtschaft in Ibach aufgesucht und dort Bekannte getroffen. Man unterhielt sich und es wurde ...

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